Privatgutachten

BASIS FÜR WEITERE VERHANDLUNGEN

Das Privatgutachten ist das beste Mittel zur Klärung strittiger Sachverhalte und bildet die Basis für die weiteren Verhandlungen der Streitparteien – das können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sein. Meine Aufgabe in diesem Privatgutachten besteht darin,

  • Meinungsverschiedenheiten möglichst beizulegen
  • ggf. fehlendes Fachwissen zu vermitteln
  • die gutachterliche Bewertung von Soll- und Istzuständen vorzunehmen
  • die möglichen Ansprüche ohne gerichtliche Auseinandersetzung aufzuzeigen
  • vorhandene Tatsachen oder Sachverhalte nachzuweisen.

Auch wenn es nur eine beschränkte Bedeutung in einem Prozess hat, kann das Privatgutachten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung hilfreich sein, weil der vom Gericht bestellte Sachverständige das Privatgutachten mit in seine Überlegungen einfließen lassen wird.

GRUNDSÄTZLICHES

  • Beratung: Ich berate Sie bereits bei der Formulierung der Frage, um die es in dem Gutachten geht, weil diese entscheidend sein kann. Im Gegensatz zum Gerichtsgutachten wird die Fragestellung beim Privatgutachten nämlich vom Auftraggeber vorgegeben! Diese Frageformulierung hat einen großen Einfluss auf die Arten der möglichen Antworten. Ziel: Das Thema muss klar bezeichnet und auch eingegrenzt werden.
  • Information: Ich lege Wert auf den Informationsaustausch: MIT-einander reden bringt immer mehr als ÜBER-einander! Wenn Sie mich beauftragen, sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihre Gegenseite darüber zu informieren – ich versuche aber, eine Art Vermittler zu sein und höre mir deshalb auch gerne alle Seiten an.
  • Geltungsbereich: Wenn das Privatgutachten und das gerichtliche Gutachten sich widersprechen, gilt nicht automatisch das gerichtliche Gutachten. Der Richter ist dazu verpflichtet, die Einwände aus dem Privatgutachten ernst zu nehmen, ihnen nachzugehen und den Sachverhalt weiter aufzuklären (siehe BGH, 12.01.2022 – IV ZR 190/08).